Sachverständiger Ostfildern

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl. -Ing. (FH) Uwe Cerny Ostfildern
Dipl. -Ing. (FH)

Uwe Cerny

Bausachverständiger und Baugutachter

Rinnenbachstraße 8
73760 Ostfildern
Tel: 0711 995 998 10
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Qualifikation

  • Geprüfter ImmoSchaden-Bewerter (Sprengnetter Akademie)
  • Bausachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien (Sprengnetter Akademie)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Ostfildern steht Ihnen Dipl. -Ing. (FH) Herr Uwe Cerny als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl. -Ing. (FH) Herr Uwe Cerny kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Ostfildern, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Ostfildern kommen bzw. sich nicht in Ostfildern auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Ostfildern - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Ostfildern ist eine Stadt in Baden-Württemberg, direkt südöstlich der Landes-hauptstadt Stuttgart. Im Süden der Gemarkung fließt die Körsch mit ihren nördlichen Nebenbächen dem Neckar entgegen Die Stadt Ostfildern hat ca. 39.321 (stand Dezember 2018).
Im Hochmittelalter lag das Gebiet im Herzogtum Schwaben und seit 1806 im Königreich Württemberg. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Orte auf den Fildern Teil der Amerikanischen Besatzungszone und gehörten somit zum neu gegründeten Land Württemberg-Baden, das 1952 im jetzigen Bundesland Baden-Württemberg aufging.
Die alt dörfliche Struktur in den Stadtteilen Ostfilderns prägt heute auf den ersten Blick kaum mehr das Ortsbild, so verweisen doch etliche Baudenkmäler auf die Geschichte: In Scharnhausen etwa das Rathaus aus dem Jahr 1596, in Ruit zum Beispiel der Hirschbogen mit seinem Staffelgiebel oder das alte Pfarrhaus, das auf das Jahr 1608 datiert wird. Aus Kemnat ist das alte Rathaus aus dem Jahr 1579 zu erwähnen. Nicht weit davon entfernt, stehen die Gebäude des einstigen Schafhofs der Herrschaft Württemberg, der bereits im 15. Jahrhundert belegt ist und bis 1824 existierte.

Kontakte

Stadt Ostfildern
Klosterhof 10
73760 Ostfildern
Tel.: 0711-34040
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bauamt Fachbereich 3
Otto-Vatter-Str. 12
73760 Ostfildern
Tel.: 0711 3404416

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